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Online Kurs: Aufgaben AZAV Beauftragte – Träger- und Maßnahmezulassung

Einleitung

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist 2012 in Kraft getreten mit der Absicht, die Verhältnisse im Bereich der Arbeitsförderung des Sozialgesetzbuches III im Zusammenhang mit der Agentur für Arbeit zu regeln. Geregelt wurden dabei

  • die Akkreditierung von sogenannten „fachkundigen Stellen“, die die Träger von Arbeitsfördermaßnahmen zulassen,  
  • die Zulassung von Trägern für den Bereich der Arbeitsförderung und
  • die Zulassung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

Wer auf welchem Weg auch immer Geld möchte von der Arbeitsagentur, braucht eine Trägerzulassung. Das betrifft Träger, die aufgrund von Ausschreibungen der Agentur oder auf anderem Weg in den Genuss von Vergaben kommen oder die auf der Grundlage von Maßnahmezulassungen Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine bei der Arbeitsagentur einlösen. Diese Fortbildung konzentriert sich nach einer Einführung in das Gesamtsystem des SGB III, der AZAV und der Aufgaben von AZAV-Beauftragten auf die Trägerzulassungen und die Maßnahmezulassungen für die Aktivierung (Fachbereich 1), darunter auch die neuen Bestimmungen des § 16k SGB II, und die berufliche Weiterbildung (Fachbereich 4).

Ziele des Kurses

  • Die Teilnehmer*innen kennen Intention, Ziele und Struktur der Arbeitsförderung und können sie im System der Sozialgesetzbücher verorten.
  • Die Teilnehmer*innen sind in der Lage, ein System zur Sicherung der Qualität zu dokumentieren, das den Vorgaben der AZAV entspricht.
  • Die Teilnehmer*innen sind in der Lage, Maßnahmen zu entwickeln und die Kosten von Maßnahmen zu kalkulieren, die sich an den Vorgaben der Arbeitsagentur orientieren.

Struktur des Kurses

  • Der Kurs wird ausschließlich online auf der Basis von Zoom durchgeführt
  • Der Kurs umfasst 24 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Unterlagen für die Veranstaltungen gehen den Teilnehmer*innen per Email zu
  • Der Kurs findet an 6 Tagen zu je 4 UE statt
  • Die Module können auch einzeln gebucht werden. Sinnvoll ist jedoch, die Module zur Trägerzulassung (2 und 3) und zur Maßnahmezulassung (5 und 6) zusammen zu buchen
  • Nach den Kurstagen bieten wir den Teilnehmer*innen an, im virtuellen Raum weiter zu diskutieren und sich auszutauschen.
  • Der Kurs endet mit einer Online-Qualitätskontrolle für eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung ist, an allen Modulen teilgenommen zu haben.

Module – Inhalte – Termine

InhalteTerminUE
1 Einführung
– Qualitätsmanagementsysteme
– Das System des SGB III, der AZAV und der Beteiligten
– Die Fachbereiche der AZAV und Beziehungen zu anderen SGB
– Die Stufen des Zulassungsverfahrens und der Prozess der Evaluation/Prüfung der Träger ISO 9001 und AZAV
06.05.24
9.00 – 12.30
4
2 Die Grundlagen der Trägerzulassung (§ 2 AZAV)
– Fachliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Trägers
– Die Fähigkeit des Trägers die Eingliederung der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen
– Eignung der Leitung und der Lehr- und Betreuungspersonen des Trägers
– System zur Sicherung der Qualität des Trägers
07.05.24
9.00 – 12.30
4
3 Das Qualitätssicherungssystem für die Trägerzulassung
– Stufe 1 – Die Dokumentation des QMS§ 2, Abs. 4 der AZAV (9-Punkte-Vorgaben)
– Die „Empfehlungen“ des Beirats (§ 182 SGB III)
– Stufe 2 – Audits/Prüfungen vor Ort: Bericht aus der Praxis
14.05.24
9.00 – 12.30
4
4 Die Aufgaben des Beauftragten für Arbeitsförderung
– Aufbau und Pflege des Qualitätssicherungssystems
-Dokumentation des Qualitätssicherungssystems
-Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen
-Vorbereitung der Korrekturmaßnahmen
-Organisation der Konzeption der Maßnahmen
-Organisation der internen Prüfungen
-Einholen der Rückmeldungen von Teilnehmer*innen und Betrieben
15.05.24
9.00 – 12.30
4
5 Die Grundlagen der Maßnahmezulassung
– Vorgaben der AZAV und des SGB III
– Vorgaben zur Maßnahmenzulassung aus dem SGB III,
– AZAV, Empfehlungen des Beirats und der BA
– Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen § 45 SGB III
– Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung § 81 SGB III
Überblick: Der Weg zum Maßnahmegutschein
17.05.24
9:00 – 12:30
4
6 Die Konzeption der Maßnahme
– Maßnahmekonzept
– Mitgeltende Unterlagen für das Konzept
– Kalkulation der Kosten einer Maßnahme
– Monatsmeldeliste
– Vorgaben zur Maßnahmendurchführung und -dokumentation aus dem SGB III, AZAV,
– Empfehlungen des Beirats und der BA
23.05.24
9:00 – 12:30
4
7 Ergebnissicherung der Fortbildung Innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende der Fortbildung Onlineklausur Dauer max. 45 Minuten Bescheinigung über erfolgreiche TeilnahmeTermin nach Wahl der Teilnehmer*in1

Letzte Aktualisierung am 3. März 2024